Update am 1.12.2021: Die Heizkostenverordnung tritt durch die heutige Veröffentlichung in Kraft.
Übersicht zu den Änderungen in der neuen HKVO:
Messtechnik: Bei Installation neuer Geräte darf künftig nur noch fernablesbare Messtechnik verbaut werden. Eine Ausnahme von der Pflicht zum Einbau fernablesbarer Systeme gilt dann, wenn ein einzelner Zähler oder Heizkostenverteiler ersetzt wird, der Teil eines Gesamtsystems ist, das zum Zeitpunkt des Ersatzes nicht fernablesbar ist. Ab 01.12.2022 muss neu eingebaute Messtechnik interoperabel funktionieren und sicher an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können.
Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI): Mit dem Einsatz fernablesbarer Messtechnik sind Gebäudeeigentümer ab 2022 gegenüber Bewohnern verpflichtet, monatliche Verbrauchsinformationen mitzuteilen. Die Bewohner müssen aktiv darüber unterrichtet werden, dass neue Verbrauchsinformationen zur Verfügung stehen. Folgende Pflichtangaben muss die UVI enthalten.
– Aktuelle Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser
– Verbrauchswerte des Vormonats
– Verbrauch im entsprechenden Monat des Vorjahres
– Vergleich des eigenen Verbrauchs mit Durchschnittswerten vergleichbarer Wohnungen
Zusatzinformationen in der Abrechnung: Abrechnungen, deren Abrechnungszeitraum nach dem 01.12.2021 beginnt, müssen zukünftig zusätzliche Informationen u.a. zum eingesetzter Energieträger, erzeugter Treibhausgasemissionen, zu Abgaben und Zöllen enthalten.
Kürzungsrechte: Künftig können Bewohner die auf sie entfallenden Kosten um drei Prozent kürzen, wenn Gebäudeeigentümer ihren Pflichten zur Installation fernablesbarer Messtechnik oder den Informationspflichten nicht nachkommen. Die Kürzungsrechte summieren sich pro Verstoß.
Update am 6.11.2021: In seiner Plenarsitzung am 5. November 2021 hat der Bundesrat der novellierten Heizkostenverordnung zugestimmt. Damit kann die Heizkostenverordnung noch im Jahr 2021 in Kraft treten.
Stand Sommer 2021: Die Novellierung der Heizkostenverordnung, die für Oktober 2020 geplant war, hat bisher noch nicht stattgefunden. Laut der europäischen EED (Energy efficiency directive) hätten die Neuerungen bereits im Oktober 2020 in die jeweilige Länderverordnung mit aufgenommen werden sollen. Unter anderem aufgrund der Covid-Krise hat diese Umsetzung aber bisher noch nicht stattgefunden. Sie wird für das zweite Halbjahr 2021 erwartet.
Aktuell ist noch nicht genau abzusehen, was sich ändern wird, da nur ein Entwurf dazu vorbereitet wurde. Mit der Verabschiedung der neuen Energieeffizienzrichtlinien im Dezember 2018 hat die Europäische Union jedoch den Grundstein für eine noch transparentere Heizkostenabrechnung gelegt. Gemäß den Anforderungen der EED werden Vermieter und Hausverwalter dazu verpflichtet, Bewohnern unterjährig, bis hin monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen