Unterjährige Verbrauchsinformation

neuer § 6a Abs. 1 und 2 HKVO

Ab dem 01.01.2022 sind Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, ihren Nutzern monatliche Verbrauchsinformationen mitzuteilen, wenn fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert wurde. Als fernablesbar gelten Geräte, die mit WalkBy- beziehungsweise DriveBy-Technologie ausgestattet sind.

Mit dem Einsatz fernablesbarer Messtechnik sind Gebäudeeigentümer ab 2022 gegenüber Bewohnern verpflichtet, monatlich Verbrauchsinformationen mitzuteilen. Die Bewohner müssen aktiv darüber unterrichtet werden, dass neue Verbrauchsinformationen zur Verfügung stehen. Lediglich das Bereitstellen der Informationen genügt nicht. Folgende Pflichtangaben muss die UVI enthalten:

  • Aktuelle Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser
  • Verbrauchswerte des Vormonats
  • Verbrauch im entsprechenden Monat des Vorjahres
  • Vergleich des eigenen Verbrauchs mit Durchschnittswerten vergleichbarer Wohnungen

Kommen Verwalter und Vermieter der monatlichen Bereitstellung von Verbrauchsinformationen nicht fristgerecht nach, können Nutzer Kostenkürzungen von bis zu 6% geltend machen. Hierbei wurden in der HKVO für die Mitteilungspflicht als auch die Datenvollständigkeit jeweils 3% Kürzungsrecht vorgesehen.

Im Detail bedeutet dies:
Verwaltungen und Vermieter müssen Mietern in Nutzeinheiten mit fernablesbarer Messtechnik proaktiv monatliche Abrechnungen über den Verbrauch von Wärme und Wasser zur Verfügung stellen.

Das führt zu neuen Herausforderungen:
Die Bereitstellung der nach HKVO geforderten Daten und die Mitteilung bzw. der Versand der aufbereiteten Daten an jeden Nutzer. Eine weitere Herausforderung ist die Vollständigkeit der Nutzerdaten. Viele Verwalter haben oftmals nicht von allen Nutzern digitale Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen. Dadurch hat auch der postalische Versand weiterhin eine relevante Bedeutung.

Unsere Lösung für Sie:

Damit wir Sie bestmöglich unterstützen können, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:

  • Über den turnusmäßigen Austausch der Messtechnik werden Sie rechtzeitig durch uns informiert. Wir bieten Ihnen fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung nach § 5 Abs. 2 HKVO an.
  • Montage / Inbetriebnahme der notwendigen Submetering-Gateways (Datensammler) zur monatlichen Auslesung der Messgeräte.
  • In Deutschland werden WalkBy- oder DriveBy-Technologien als fernablesbar definiert. Damit wären diese theoretisch auch von der Pflicht einer UVI betroffen. Praktisch ist das aber schon alleine aus Kosten- und Umweltgründen wenig sinnvoll. Die Ablesung müsste dazu monatlich (also 12 Anfahrten im Jahr) Vorort durchgeführt werden, was enorme Kosten und – durch die vielen Anfahrten – zudem viel zu hohe CO2-Emmissionen verursachen würde. Damit ist dies definitiv unwirtschaftlich.
    Wir empfehlen unseren Kunden mit WalkBy- oder DriveBy-Systemen, eine Erweiterung auf ständige Fernablesbarkeit, ohne dazu in der Nähe des Gebäudes sein zu müssen mittels Datensammler (Submetering Gateway).
  • Für die monatliche Verbrauchsinformation empfehlen wir, unseren E-Service zu verwenden

Funktionen im UVI-Service

  • Einrichtung und Aktualisierung von Nutzerzugängen zum Online-Portal durch Sie für Ihre Nutzer,
  • mtl. Information an Ihre Nutzer per E-Mail, sobald neue Verbrauchsinformationen zum Abruf im Online-Portal vorliegen oder
  • monatlicher Versand der Verbrauchsinformationen an Ihre Nutzer per E-Mail / Postbrief oder
  • Übergabe der Verbrauchsinformationen in Ihr ERP-System mittels Schnittstelle
  • Unterjährige Verbrauchsinformation
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UVI Übersicht
UVI Benutzer
Portal Zugangsdaten

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss Ihre Liegenschaft erfüllen, um die UVI zu erhalten?

  1. MESSTRONIC-MÖRNER ist beauftragt für die Liegenschaft die Heizkostenabrechnung zu erstellen
  2. Alle Messgeräte ermöglichen die Fernablesung mittels Gateway (Datensammler)
  3. Sie beauftragen MESSTRONIC-MÖRNER die UVI im E-Service freizuschalten

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie als Verwalter oder Vermieter den E-Service ganz einfach über das Online Portal aufrufen. Diese drei grundsätzlichen Funktionen erwarten Sie dort:

  • Zugang zum E-Service für Verwalter und Vermieter
  • Rechteverwaltung zur Pflege der Zugangsdaten für Ihre Nutzer
  • Zugang für Nutzer zu den individuellen Verbrauchsinformationen (direkt über einen Internetbrowser)

Weitere Schritte

Was müssen Sie tun?

Zur Umsetzung der Anforderungen gemäß HKVO erhalten Sie zeitnah für Ihre fernablesbaren Liegenschaften individuell zugeschnittene Angebote zur Ausstattung mit Submetering-Gateways und für die Bereitstellung der monatlichen Verbrauchsinformationen.

Weiterhin müssen gemäß novellierter HKVO für ab dem 01.12.2021 beginnende Abrechnungszeiträume wesentlich erweiterte Informationen auf den Abrechnungen enthalten sein. Wir werden Sie im Vorfeld der Abrechnungen rechtzeitig dazu informieren.

Sie haben Fragen?
Weitere wichtige Informationen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

Haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie nicht.

Messtronic-Mörner

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