Zwischenablesung

Bei jedem Nutzer- oder Eigentümerwechsel sollte eine Zwischenablesung vorgenommen werden. Auch nach einem Leerstand sollte eine Zwischenablesung erfolgen, da die Aufteilung des Verbrauchs sonst nach Tagen/Gradtagen erfolgt.

Es ist jedoch nicht möglich, nach der Zwischenablesung einer Wohnung sofort eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, da die Energie- und Nebenkosten des ganzen Abrechnungsjahres und die Ablesung aller Wohnungen benötigt werden. Die Abrechnung eines ausgezogenen Nutzers innerhalb der Abrechnungsperiode kann somit erst mit der nächsten Gesamtabrechnung für das ganze Gebäude erstellt werden.

Sie haben folgende Möglichkeiten

Zwischenablesung mit vorbereitetem Formular

empfohlene Vorgehensweise

Zwischenablesung mit
Blankoformular

Wenn es ganz schnell gehen muss.

Zwischenablesung durch Messtronic-Mörner

kostenpflichtig

Gerne senden wir Ihnen ein vorbereitetes Formular zur Zwischenablesung zu. Diese Vorgehensweise ist zu empfehlen, da die Ablesung gemeinsam mit dem Nutzer bei der Wohnungsübergabe vorgenommen werden kann. Die Gerätenummer der Messgeräte ist auf dem Formular bereits vorgedruckt.

Füllen Sie einfach folgendes Formular aus oder nutzen Sie als registrierter Kunde die entsprechende Funktion im E-Service.

Hier können Sie ein Blankoformular zur Ablesung von elektronischen Heizkostenverteilern, Wasserzählern und Wärmemengenzählern herunterladen.

Wir führen gerne eine kostenpflichtige Zwischenablesung für Sie durch. Füllen Sie einfach folgendes Formular aus.

Zwischenableseformular

Mit * markierte Eingabefelder sind Pflichtfelder.

Um welche Liegenschaft / Nutzeinheit geht es?

Zwischenablesetermin

Mit * markierte Eingabefelder sind Pflichtfelder.

Um welche Liegenschaft / Nutzeinheit geht es?

Bitte beachten Sie, dass wir eine Planungsvorlaufzeit von 4 Wochen benötigen.

Messtronic-Mörner

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