Einleitungstext RWM-Service

Achtung: Diese Beauftragung kann lediglich durch den Vermieter oder Hausverwalter erfolgen, nicht durch den Mieter. Falls Sie Mieter einer Wohnung sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter oder Hausverwalter in Verbindung und weisen Sie ihn auf seine Ausstattungspflicht gem. der Bauordnung Ihres Bundeslandes hin.

Bitte geben Sie uns noch einige Informationen zur Liegenschaft.

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